Allgemeine Luftfahrt in Deutschland - Thema für Masochisten?


Nachdem wir uns bereits seit Jahren intensiv auch mit der Fliegerei befasst haben (was bis zur Erlangung der PPL und dem AZF, dem Allgemeinen Flugsprechfunkzeugnis reichte), wollen wir uns auch im Explorer Magazin, wenn auch in sehr bescheidenem Rahmen, mit einigen Themen der Allgemeinen Luftfahrt beschäftigen.

Was kennzeichnet hierzulande die Allgemeine Luftfahrt, also denjenigen Teil, der den Individualluftverkehr mit Geschäfts- und Privatflugzeugen umfasst? Nun ist leider dieser Bereich hierzulande z.B. im Gegensatz zu den USA ein derartiges Stiefkind von Politik und Öffentlichkeit, dass man sich fragen muss, ob dies künftig nur noch ein Thema für Hartgesottene mit Hang zum Masochismus sein wird ...

Herausforderung ...Auf der einen Seite die Verkehrsfliegerei: In jeder Hinsicht bevorzugt, von der Befreiung von Mineralölsteuer über Subventionen bis hin zu Steuersparmodellen, darüber hinaus von hoher Akzeptanz in der "breiten Masse" und von starker Lobby sowie Unterstützung durch die Politik gekennzeichnet.

Auf der anderen Seite die Allgemeine Luftfahrt: Verteufelt in der Bevölkerung und durch populistische Sprechblasen-Politiker, was man besonders eindrucksvoll in der Region München erleben kann, die langsam aber sicher über keine Landeplätze mehr verfügt. Neben keinerlei staatlicher Unterstützung wird im Bereich der Allgemeinen Luftfahrt im Gegensatz zur Verkehrsfliegerei sehr wohl Mineralölsteuer auf das Flugbenzin erhoben; die Verdrängung von den Verkehrsflughäfen und permanente Benachteiligung bei Slots bis zu Clearances kann nicht übersehen werden.

Dass auch der Autor von den Verhältnissen im Münchner Raum letztlich "die Schnauze voll" hatte, soll an dieser Stelle kein Geheimnis bleiben. Was dennoch aber Mut macht, ist ab und zu ein Besuch in der Region. So konnten wir uns vor etlichen Jahren bei einem Besuch am Flugplatz Ebern im Fränkischen noch davon überzeugen, dass es in Bayern auch anders zugehen kann - wollen wir hoffen, dass dies auch so bleibt ...

Dennoch, die oft abfällig als "Sportflieger" bezeichneten Teilnehmer an der Allgemeine Luftfahrt können in vielen Fällen auf ein sehr eindrucksvolles Hobby blicken: Nicht nur luftrechtliche Aspekte, die wie immer hierzulande eine "typisch effiziente" Luftfahrtbürokratie mit Paragrafen bis zum Abwinken einbringt, sind von Bedeutung. Viel wichtiger erscheinen daneben die Aspekte der Technik, der Wetterkunde, der Navigation und auch des Sprechfunks, die insgesamt eine Beschäftigung mit der Fliegerei so reizvoll und anspruchsvoll machen.

Insofern handelt es sich hier trotz aller Hindernisse um ein Thema, mit dem es sich auch weiterhin zu beschäftigen lohnt und das auch "Unterwegs" immer wieder von großem Interesse sein wird!


Nachtrag, August ´05: Einstieg aus der guten alten Zeit ...

Als wir vor kurzem noch einmal diesen "historischen" Einstieg lasen, der in diesen Tagen 7 Jahre alt wird (!), konnte einen fast die Rührung überkommen: Verglichen mit den heutigen Zuständen in der Allgemeinen Luftfahrt handelte es sich damals fast schon um ein "goldenes Zeitalter" ...

Im Zusammenhang mit der aktuellen Sicherheitshysterie, die nach den Ereignissen des 11. September ´01 nach und nach verstärkt insbesondere die Luftfahrt trifft, war es damals geradezu gemütlich für die "Hobbypiloten" und "Sportflieger".

Heutzutage muss sich der Privatpilot mit zusätzlichen und zumeist völlig sinnlosen "Beschränkungsgebieten" herumschlagen, die teilweise - wie in Berlin - auch Gewerbetreibende in dieser Branche empfindlich schädigen können. Dazu kommen Anforderungen, nach denen sich Privat- und Berufspiloten hierzulande einer äußerst strengen Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssen, die in anderen Bereichen völlig undenkbar wäre.

Damit sind mittlerweile Verhältnisse gegeben, die von der Fachzeitschrift pilot und flugzeug in ihrer Ausgabe 09/05 wie folgt verglichen werden:

"Wäre der Zugang zu Autos oder Baufahrzeugen derart reglementiert und bürokratisiert wie der Zugang zu Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt, müsste jeder Autofahrer, bevor er sich ans Steuer setzt, eine grundgesetzwidrige Sicherheitsüberprüfung über sich ergehen lassen. Zudem müsste bei der Ausfahrt aus der Garage eine Amtsperson (Fahrleiter) den Vorgang überwachen und zusammen mit Zeit, Fahrtziel, Zweck und Insassenzahl in ein amtliches "Fahrbuch" eintragen."

Na, wenn das keine überzeugende Rechtfertigung für unsere Frage in der Überschrift ist? Sie ist aktueller denn je!