Für ein Aufgebot von insgesamt 3 Polizeifahrzeugen sowie die oben geschilderten Rahmenbedingungen ein wahrhaft erstaunlicher Sachverhalt - wir sehen uns bis auf weiteres hierdurch bestätigt und sind gespannt, wie die Versicherung (und ihr englisches Büro, das den Fall bearbeitet) hierauf reagieren wird!
Auf unseren erbosten Anruf hin erfolgte die Mitteilung, bei gemeldeten Schaden und Ansprüchen der Gegenseite müsse das so sein, so wäre die Vorgabe vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Aber es würde wieder zurückgerechnet, falls sich keine Ansprüche als berechtigt erwiesen. Aber dann noch was, bereits im August habe man ein Schreiben vom englischen Büro erhalten: wir wären Schuld, da wir die Vorfahrt genommen hätten. Aber nach dem Einreichen aller Unterlagen wäre der Fall dort noch in Bearbeitung und noch kein Ergebnis bekannt ...
Alles weitere im Kapitel Der Zeuge ...!
Bei unserer Versicherung gab man sich erstaunt: War doch erst im Juli 99 der neuste Schriftverkehr zu den Akten gelegt und an uns übermittelt worden - einziger Schönheitsfehler: Bei uns leider nie was angekommen! Wer hätte anderes vermutet - das ganze "nochmal" anfordern war eigentlich nur normal!
Angedeutet hatte die Mitarbeiterin der Versicherung im Telefonat allerdings schon das wesentliche: Man hatte in der Zwischenzeit alles abgeschlossen und eine Entscheidung zur Kostenverteilung zu unseren Ungunsten im Verhältnis 60:40 getroffen - welch salomonisches Urteil!
So erhielten wir dann eine Kopie des Anschreibens unserer Versicherung
vom 06.07.99 mit Bezug auf ein
"Ereignis vom 16.08.1999" (Anmerkung der Redaktion: da hat man sich
doch glatt im Jahr vertan!)
Was stand dann aber im Schreiben der englischen Beauftragten der Versicherung, das von Fehlern nur so wimmelte:
"Betreff: Schadensfall in GB vom 16. August 1998
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach intensiven Verhandlungen mit der Gegenseite haben wir eine Haftungsverteilung von 60/50 zu Lasten Ihres VNs reguliert. (Anmerkung der Redaktion: Bei einer Schadenshöhe von 110% kann eigentlich nur der Wunsch Vater des Gedankens einer Versicherungsgesellschaft sein, vielleicht handelt es sich aber nur um einen weiteren Tippfehler - lesen kann heutzutage so ein Zeug ja schließlich keiner mehr ...)
In der Anlage übersenden wir Ihnen Schadensbelege und unsere Abrechnung in Bezug auf die folgende Regulierung:
| Kaskoaufwendungen | Engl. Pfund |
| Reparaturkosten Engl.Pfund 803,84 x 60%: | 482.30 |
| Nicht versicherte Verluste | |
| Selbstbeteiligung Engl.Pfund 250.00 x 60%: | 125.00 (Anm. d. Redaktion: gemeint sind wohl 150.00) |
| Einkommensverlust Engl.Pfund 390,96 x 60%: | 234.58 |
| Gesamt: | 384.58 (Anm. d. Redaktion: gemeint ist wohl eine Zwischensumme) |
Nach Eingang Ihrer Überweisung des Rechnungsbetrages werden wir unsere Akten schließen.
Mit freundlichen Grüßen
Claims Adjusters (International & European) Ltd."
Abschließende Anmerkung der Redaktion:
Stillschweigend gezahlt wurden nun nach allem von "unserer" Versicherung
866.88 Engl.Pfund, d.h. ca. 2.600,- DM - die uns zugeordneten 60% Schadensanteil
natürlich erst nach zäher Verhandlung! Ein Benachrichtigung an
uns erfolgte deshalb u.a. nicht, weil eine Schadenshöhe von mehr als
2.000,- DM einen Selbstausgleich erfahrungsgemäß uninteressant
macht und deshalb die erhöhten Prämien günstiger wären
...
Tolles Ergebnis: Ein englischer Taxifahrer, der ohne Sinn und Verstand
und ohne die geringste Vorsicht an einem Sonntagvormittag einem ausländischen
Fahrzeug in einem der Wahnsinns-Kreisverkehre dieser Horror-Stadt Newcastle
upon Tyne hinten rein knallt, hat immerhin 40% (!) Mitschuld, weshalb er
dann u.a. auch 60% von seinem angegebenen Verdienstausfall kassieren
darf: allein ca. 740,- DM erhält er somit für den Ausfall, während
sein Auto repariert wird - ein so schlechtes Geschäft sind selbstfahrende
Touristen aus dem Ausland auf der Insel also auch nicht, oder? ![]()
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Nun ja, der Fall ist damit für alle abgeschlossen, der Taxifahrer hat einen gut reparierten Sharan, wir haben unsere höheren Versicherungsprämien und vor allem den festen Willen, auf absehbare Zeit "da" nicht mehr hin zu fahren - aber wer sich dennoch nicht abschrecken lassen will, der möge aufbrechen ins gelobte Land der Links-/Kreisverkehrsfetischisten - aber er möge sich zumindest vorher über die hier geltenden Regeln informieren (siehe oben!) ...
Nachtrag, März ´03: Für diejenigen, die noch mehr zum Thema wissen möchten, unser "Nachschlag": Was man nicht haben muss: Britische Kreisverkehre zum Zweiten ...