"unterwegs" "Die Allgemeine Luftfahrt sieht sich einer noch nie da gewesenen Bedrohung aus Behördenterror, Kostendruck und Machtlosigkeit gegenüber. Man könnte auch sagen - die Lage ist so beschissen wie selten und die, die kämpfen, suchen verzweifelt die Unterstützung ihrer Verbände."
Wieder einmal hatte die Fachzeitschrift Pilot und Flugzeug, die wir seit langem für ihre klaren und deutlichen Aussagen nicht nur zur Realität der Luftfahrt in diesem Lande schätzen, die Situation unmissverständlich dargestellt: Diesmal ging es um die JAR-FCL 3 (Joint Aviation Requirements - Flight Crew Licensing, Part 3 -Medical-), also die seit Mai 2003 gültige Richtlinie, die flugmedizinische Anforderungen an das Luftfahrtpersonal festlegt. Sie wirft Berufs- und Privatpiloten in den selben Topf, was letzteren seitdem naturgemäß große Schwierigkeiten bereitet ...
Die Umsetzung dieser europäischen Richtlinie in deutsches Recht durch die Abteilung L5 beim LBA brachte viel Aufregung mit sich und u.a. folgende Kritikpunkte:
Wie
man sehen kann, handelt es sich hier um "bürokratietypische" Punkte,
wie wir sie in vergleichbarer Form in allen möglichen Bereichen immer wieder antreffen. Aus diesem Grund
erscheint uns auch kaum verwunderlich, was wir im folgenden Ausschnitt eines
offenen Briefes lesen können, der im Zusammenhang mit eben dieser Neuregelung
von Prof. Dr.-Ing. Konrad Vogeler an den Verantwortlichen im LBA, geschrieben wurde:
"... Es geht darum, dass die Gruppe, die dieses Land verwaltet, sich durch immer neue Vorschriften unabkömmlich macht und sich auf diese Weise die anderorts knappen Arbeitsplätze mit den immer knapper werdenden Steuermitteln und mit unglaublich hohen Gebühren sichert.
Dazu kommt eine aufgeblasene Wichtigtuerei, die sich mit (im Sinne des Wortes) Verantwortungslosigkeit paart: Alles muss unter Kontrolle. Zur Genehmigung von Blähungen braucht es drei Unterschriften, damit einzelne Beamte diese schwere Verantwortung nicht alleine tragen müssen. Sie verteilen die Verantwortung und sind sie dann los.
Der betroffene Bürger kann die Verantwortung für sich auf keinen Fall tragen. Dazu ist er zu dumm.
Das schlimmste Problem in dem Zusammenhang: Inzwischen haben sich viele Mitbürger daran gewöhnt, denen fällt schon nichts mehr auf. Die sind inzwischen wirklich zu dumm (GEMACHT WORDEN!).
Die Maßnahmen beginnen zu greifen. Glückwunsch an das System!"
In diesem Sinne wollen wir auch den damaligen Kommentar zum Thema "Zwischen Bushbesuch und Luftsicherheitsgesetz" von Jan Brill aus Pilot und Flugzeug bei uns wiedergeben, der ebenfalls deutlich macht, dass die zunehmende Gefährdung von Bürgerrechten sowie die Wachstumsbranche Bürokratie sicherlich nicht nur Themen der Luftfahrt sind.
Der Beitrag sowie die daran schließende Diskussion im Forum von Pilot und Flugzeug macht deutlich, dass man zumindest in einigen Bereichen auch der Fachpresse deutlich über den Tellerrand hinaus schaut. (Anm. der Red.: Bei dem im Folgenden erwähnten Zwischenfall südlich von Rostock im Herbst 2004 handelte es sich um die Annäherung eines Eurofighters an ein Verkehrsflugzeug bis auf kurze Distanz im Rahmen einer Abfangübung).
20.02.2005, 20:30 Uhr, Jan Brill, Redaktion Pilot und Flugzeug
Politik: Zwischen Bushbesuch und Luftsicherheitsgesetz
Kommentar: Bürgerpflicht und Nestbeschmutzung
Ende Januar erstattete Pilot und Flugzeug Strafanzeige in der Sache des Eurofighter Zwischenfalls südlich von Rostock vom 20.10.2004. Dass wir uns damit nicht nur Freunde machen würden, war jedem in der Redaktion klar, nicht zuletzt deshalb gaben wir der Bundesluftwaffe auch bis zum letzten Moment Zeit, uns den Vorfall zu erläutern.
Erst als klar wurde, dass man in der Pressestelle dauerhaft mauern würde, als
offensichtlich war, dass mit einer Aufklärung oder Erklärung des Vorfalls
nicht mehr zu rechnen sein wird, entschieden wir uns für den juristischen Weg
der Aufklärung. Viele Leser bestärkten uns in unserem hartnäckigen Bestreben
Licht ins Dunkel dieser Angelegenheit zu bringen. Von anderen Reaktionen waren
wir gelinde gesagt überrascht:
Sofort entspann sich eine teils kontroverse Diskussion auf unserer
Internetseite. Die mutigeren unter denen, die eine abweichende Meinung
vertraten, diskutierten mit uns und mit anderen Lesern über das Für- und
Wieder dieser Anzeige. Dafür ist unsere Seite da, das freut uns, auch wenn wir
einige der dort geäußerten Meinungen nicht teilen.
Die weniger mutigen schickten uns anonyme Briefe, Faxe oder Emails, von denen
die Autoren offensichtlich glaubten sie seien anonym. Beschimpfungen, Drohungen
und immer wieder der gleiche Vorwurf: Wir sind Nestbeschmutzer. Immer wieder
wird ein imaginärer "Corpsgeist" unter den Fliegern beschworen - immer
wieder das gleiche Argument: So etwas tut man nicht, die da oben wissen schon
was sie tun, und wenn sie es uns nervigen Pressehanseln nicht sagen, dann hat
das sicher einen guten Grund.
Niemandem außer ein paar ewigen Nörglern scheint dieses Gut auch nur schützenswert.
Schließlich will man ja Geldwäsche verhindern und Sozialbetrug bekämpfen. Was
ist dagegen schon die informationelle Selbstbestimmung. Nur so ein weiterer
angestaubter Begriff der Rotkäppchen aus Karlsruhe - oder?
Nur so ist es zu erklären, dass sich die gesamte politische Diskussion zu
diesem Thema nun um die Frage dreht, ob schon der unterste Sachbearbeiter beim
Finanzamt ohne Rücksprache Konteneinsicht nehmen darf, oder ob dazu doch die
Unterschrift des Abteilungsleiters von Nöten ist.
Nur zum Vergleich: Die Unterschrift des Abteilungsleiters ist auch zum Kauf
eines 25 Euro teuren Bahntickets notwendig. Ein Beispiel für den Stellenwert,
den wir unserer Privatsphäre beimessen (Nachtrag, März ´05: Buchstäblich
in letzter Minute wurde vom Bundesfinanzministerium verfügt, dass in
Erweiterung der gesetzlichen Regelung die zusätzliche Unterschrift des
Amtsleiters erforderlich ist).
Es ist zu hoffen, dass sich hier der Bundesgerichtshof - wie beim "großen
Lauschangriff" - nicht nur dem politischen Willen, sondern auch der
allgemeinen Gleichgültigkeit entgegenstellt und verdeutlicht, dass Grundrechte
keine theoretischen Axiome sind, die man bei der Uno von irgendwelchen
Potentaten einfordert, sondern gelebte Realität einer Gesellschaft sein müssen.
Beispiel 2: Bushbesuch
Man kann über den Mann aus Texas denken was man will, spätestens seit dem 2.
November 2004 ist er nun mal das gewählte Staatsoberhaupt der Vereinigten
Staaten und als solcher ist es nicht unbillig, wenn er einer befreundeten Nation
einen Besuch abstattet.
Dass bei diesem Besuch für die Sicherheit des Gastes gesorgt werden muss,
versteht sich ebenfalls von selbst. Die Frage ist nur, wie man das
bewerkstelligt. Denn dass die Sicherheit des Gastes im Rahmen der in diesem Land
gültigen Rechtsordnung gewährleistet werden muss (und gewährleistet werden
kann) versteht sich ebenfalls von selbst.
Hier kommen dem Beobachter allerdings massive Zweifel: Zum einen ist da ein 30
Meilen Sperrgebiet um Mainz herum, für VFR-Verkehr - legal sicher, aber dazu
später mehr.
Zum anderen ist da die Polizeihubschrauberstaffel Egelsbach, die dem Flugleiter
von Aschaffenburg (gerade außerhalb der 30 Meilen Zone) "Verhaltensanweisungen" für den 23. Februar erteilt. Was zu tun sei, wenn
sich ein Pilot der Sperrzone nähert, vielleicht in die falsche Richtung
abfliegt oder die Platzrunde zu weit anlegt. Auf welcher Grundlage geschieht
das? Ach so - ist ja wegen der Sicherheit!
Auf welcher Grundlage müssen Garagen entlang der Wegstrecke des Texaners leer
geräumt und versiegelt werden? Wer zahlt für abmontierte Briefkästen und das
Freiräumen von Gewerbeflächen entlang der A66? Oder fragt man danach besser
nicht - weil es ja wegen der Sicherheit geschieht?
Klar ist, dass die Unversehrtheit des Gastes gewährleistet werden muss - aber
wenn ein Besuch "mitten im Lande" zu derart großen Beeinträchtigungen führt,
da nach Ansicht der Behörden offenbar jeder Anwohner dem wiedergeborenen
Christen potentiell nach dem Leben trachtet - wieso wickelt man ihn dann nicht
an geeigneter Stelle ab? Auf den vielen Einrichtungen des US-Militärs
beispielsweise?
Stolz und gar nicht mehr verschämt meldet die Luftwaffe dass man das
Sperrgebiet von Kampfflugzeugen patrouillieren lassen wird. Auf welcher
Grundlage geschieht das? Auf welcher Rechtsgrundlage, welchen
Einsatzvorschriften und unter wessen Verantwortung werden hier die Streitkräfte
entgegen ihrem Auftrag und meines Erachtens grundgesetzwidrig im Innern
eingesetzt um Polizeiaufgaben zu erfüllen? Wo ist die Grenze? Wo der
Unterschied von einer patrouillierenden Phantom über Mainz und Militärstreifen
mit Feldjäger-Straßensperren in der Fußgängerzone von Wiesbaden? Bin ich
wirklich der einzige, der hier tief besorgt ist?
Zu unserer Rechtsordnung gehört der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Und
ob ein 30-Meilen-Sperrgebiet im Verhältnis zum Sicherheitsnutzen (man kann ja
such IFR fliegen) steht, bezweifele ich. Überhaupt, die Verhältnismäßigkeit:
Beispiel 3: AKW-Zieldarstellung im unteren Luftraum
Man muss vom Staat erwarten können dass er sich rational verhält. Dass seine Maßnahmen
einem nachprüfbaren Zweck dienen, dass sie wenigstens mittelfristig einer
Erfolgskontrolle standhalten und dass sie vor allem vernünftig sind.
Für reichlich Diskussionsstoff sorgten im Umfeld der Eurofighter-Diskussion die
Kernkraft-ED(R)s. Ein Paradebeispiel für den absurden Sicherheitsfetischismus.
Außer Frage steht, dass die Sicherheitswirkung dieser Beschränkungsgebiete
null ist. Wer dies bezweifelt, der möge seine nachprüfbaren Gegenargumente
bitte kund tun. Ich bin sehr gespannt.
Argumentiert wird aber - auch von einigen Piloten - die Maßnahme sei "nach dem 11. September doch irgendwie verständlich". Verständlich? Unter
welchem Kriterium? Verständlich wäre es auch nach dem 11.09.2001 das Bett
nicht mehr zu verlassen - vernünftig wäre dies aber nicht.
Ein Maßnahme die null Nutzen bringt, aber viele Menschen behindert, oder (bei
Verletzung des ED(R)) zu Straftätern macht, ist nicht verhältnismäßig.
Bestenfalls als Aberglaube oder schlimmstenfalls als Ideologie ist dieses
Verhalten zu bezeichnen, und dass ideologisch motivierte Politik selten im
Interesse der Bürger und so gut wie niemals zielführend ist, das haben nicht
nur wir Deutsche hinreichend unter Beweis gestellt.
Der Staat verhält sich hier vollständig irrational, und das allein ist
besorgniserregend und Anlass zur Kritik. Nebenbei sei nur angemerkt, dass man
uns im Zuge der Kernkraftdiskussion jahrzehntelang versichert hat, selbst ein
voll getankter Tornado wäre für ein AKW keine Gefahr - jetzt soll diese
Gefahr von einer 172er ausgehen? Entweder war das eine gelogen oder das andere
ist unwahr - vielleicht hat man aber auch einfach nur den Überblick verloren.
Beispiel 4: Das Luftverkehrssicherheitsgesetz
Nachdem wir bei Pilot und Flugzeug lange ziemlich einsam in die Wüste gerufen
haben, mehren sich nun die Zweifel an der Vereinbarkeit dieses Gesetzes mit dem
Grundgesetz. Die rechtlichen Bedenken sind hinreichend bekannt, die Realitätsferne
der dem Gesetz zugrunde liegenden Szenarien auch.
Man muss kein Berufspessimist sein, um zu erkennen, dass dieses Gesetz nicht
nur in dem spektakulären Punkt der Waffengewalt gegen Zivilflugzeuge eine
Einladung an die Blockwartmentalität in diesem Lande ist: Wer sich einmal das
Lizenzverlängerungsformular der Bezirksregierung Düsseldorf (Zuverlässigkeitsüberprüfung)
angesehen hat, der kommt aus dem Staunen gar nicht mehr heraus.
In bester Tradition des Vorauseilenden Gehorsams konnte man es hier offenbar gar
nicht abwarten, die datentechnische Totalabfrage des fliegenden Bürgers endlich
- und gegen Gebühr - wahr werden zu lassen.
Illegal zwar, denn ein entsprechender Erlass, der das Nähere regelt fehlt, aber
es dient ja schließlich der Sicherheit. Ein Vorgeschmack auf kommende
Auseinandersetzungen.
Wachsamkeit ist angesagt
Was hat das alles mit dem Eurofighter und der Strafanzeige zu tun? Wachsamkeit
ist angesagt, liebe Leser. Vernunft ist Bürgerpflicht und das kritische
Hinterfragen der Handlungen unseres Staates ist kein Verstoß gegen den
fliegerischen Kameradenethos, sondern schlicht und einfach unsere Pflicht.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es ging uns nicht darum, einen Piloten durch
eine überflüssige Anzeige an die Wand zu nageln. Dies wird um übrigen auch
nicht geschehen.
Es geht uns um die Aufklärung eines Vorfalls, in dem wir einen gefährlichen
Eingriff in den Luftverkehr sehen. Der Pressesprecher der Luftwaffe hätte dies
erreichen können, hätte er uns mit aussagekräftigen Informationen über den
Vorfall versorgt. Das tat er aber nicht, er verabreichte Textbausteine - wie wir
erfahren haben auf "Anweisung von oben" hin. Was sollen wir also tun?
Davon ausgehen, dass die Oberen unserer Streitkräfte schon das richtige tun?
Wir beschreiten also den einzig möglichen Weg der uns zur Aufklärung noch
bleibt und das ist der Weg über die Justiz. Noch ist das legal und das Recht
eines jeden Bürgers, aber wenn Otto S. mit dem Demonstrationsrecht fertig ist,
kann er ja vielleicht an dieser Stelle auch für Ruhe und Ordnung im Lande
sorgen ...
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| Herr
Brill,
Sie haben mehr als Recht... Ich glaube jedoch das mit dem Argument 911
alles, aber wirklich alles was irgendeinem Schreibstubenholzkopf als
richtig und wichtig vorkommt, durchgesetzt werden wird. |
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| Hallo
Herr Brill, siehe da: http://www.fed-ulm.be/gegevens/info/050220_notom_bush.htm Die Belgier haben zwar auch eine Zone mit einigen Beschänkungen, aber VFR ist immerhin noch mit FPL möglich. Warum in DE nicht? Sind deutsche Piloten unzuverlässiger?..... Viele Grüße Elmar Solimini |
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| Schön,
dass es doch noch Menschen gibt, die die Freiheit für ein schützenswertes
Gut halten. |
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| Hallo
Herr Brill, Sie haben mit allem was Sie sagen Recht. Es ist in Wirklichkeit sogar noch viel schlimmer. Ist es Ihnen aufgefallen, dass es nach jedem Regierungswechsel schlimmer wird? Die Demokratie wird uns nur noch vorgespielt. In Wirklichkeit gibt es sie hier nicht mehr. Die Chance uns dagegen aufzubäumen haben wir längst verpasst. Und daran sind wir selbst schuld, weil wir früher eher mit unseren eigenen Taschen (Geld, Karriere usw.) beschäftigt waren als uns für unsere Grundrechte und die Demokratie einzusetzen. Aber das nur so nebenbei. Ich sehe in Ihrer Aktion keine „Nestbeschmutzerei“. Auch kann ich die Argumente, die sich zwischen den Zeilen auf einen „Corpsgeist“ berufen nicht nachvollziehen. Aber ich sehe trotzdem keinen Grund zu einer Anzeige, da ich die Verhältnismäßigkeit nicht erkenne. Sicher, das Anfliegen einer Passagiermaschine mit einem Kampfflugzeug ist rüpelhaft und stellt ein unnötiges, wenn auch kleines Risiko dar (so wie Low Approaches bei Veranstaltungen – auch unnötiges Risiko, trotzdem gerne gemacht). Ich stelle mir schon die Frage, ob man diesen Fall unbedingt aufklären muss. Sollte allerdings tatsächlich eine schwere Gefährdung des Luftverkehrs vorliegen, was nach dem bis jetzt berichteten aber nicht der Fall zu sein scheint, dann ist die Anzeige notwendig und richtig. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Uhlhorn |
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| Wenn
Sie dieses Editorial nun noch draufsetzen wollen Herr Brill, so bestätigt
es den schon vorherig gewonnen Eindruck, daß Sie sich zum
Menschenrechtsbewahrer berufen fühlen und PUF als das geeignete Podium
ansehen. Bankgeheimnis, Bushbesuch, AKW Zieldarstellung,
Luftverkehrssicherheitsgesetz - alles mal in einem Topf einrühren und
entsprechend würzen - das trifft schon die Seele des entrechteten
Fliegers. Sicherlich mutieren die Staaten, und unserer im besonderen, zu
überheblichem Bürokratismus - dennoch ist ein so angesehenes Magazin wie
PUF kaum die geeignete Platform um sich über das Bankgeheimnis
auszulassen.
Wenn Sie so weiter machen, dürften Sie bald als
Pflichtlesestoff im juristischen Seminar in Mainz eingeführt werden. Wir
fliegerisch interessierten Leser werden dann wohl bald das Interesse an
solchen Ergüssen verlieren, so wir doch
damit bereits von der Alltags Politpresse und den 'Vordenker' Fernsehkanälen
überfrachtet werden. |
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| Lieber
Starpilot, hier möchte ich Ihnen Recht geben.Die hohe Qualität von PuF in Sachen Fliegen aus Sicht des eigenen Cokpits darf nicht verwässert werden,diese Themen müssen mindesten 75 % des Inhalts ausmachen. Sehr wichtig ist m.E. immer wieder, den VFR-Flieger zur Lust auf weiterführende Qualifikationen (z.B. IFR) anzuhalten, die Leser zu Auslandsflügen zu animieren, durchaus auch Reiseerlebnisse zu berichten mit Tipps zum nachmachen, Technik, Messeberichte, Avionikerfahrungen etc. mehr. Ganz aktuell könnte ich mir vorstellen, die Diskussion aus "jeppview3,na dann gute Nacht!" aufzuarbeiten und den Lesern daraus etwas dauerhaft nutzbares an die Hand zu geben. Gruss BJ |
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| Hallo
Herr Brill, Ihre Argumentation kann ich so nicht stehen lassen: Zitat: "So etwas tut man nicht, die da oben wissen schon was sie tun, und wenn sie es uns nervigen Pressehanseln nicht sagen, dann hat das sicher einen guten Grund." Glauben Sie wirklich, dass Piloten so denken? Sie werfen mir und einigen anderen Lesern Scheuklappendenken vor und wollen mir einreden, dass ich schwarz-weiß sehe! Das ist nicht richtig! Wenn ich Ihre Anzeige für nicht richtig halte, so heißt das nicht gleichzeitig, dass ich das Luftsicherheitsgesetz befürworte! Ganz im Gegenteil. Trennen Sie diese beiden Sachen. Das anvisieren einer Linienmaschine durch einen "Cowboy", was Sie als Gefährdung betrachten, hat aus meiner Sicht nicht das geringste mit dem Luftsicherheitsgesetz zu tun. Und wenn die Luftwaffe blockt, dann ist das nichts anderes als menschlich; jeder von uns würde bei einer Verkehrskontrolle jede Schuld einer Geschwindigkeitsüberschreitung weit von sich weisen, oder? Außerdem kann ich mir denken, dass intern ein Disziplinarverfahren gegen den Piloten läuft; und dass man das mit der Presse nicht diskutiert, sollte klar sein. Viele Grüße Werner |
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| Am
Bundeskanzleramt hängt zur Zeit das Einsteinzitat aus dem Jahre 1932:
"Der Staat ist für die Menschen da und nicht die Menschen für den
Staat". Dies heißt in einer freiheitlichen Verfassung, daß sich staatliches "Verwaltungshandeln" NIE verselbständigen darf, sondern sich IMMER die Frage gefallen lassen muß, welches legitime und legale Ziel (für die Menschen) soll erreicht werden, mit welchen angemessenen und vernünftigen Mitteln und zu welchen Kosten? Und hier finde ich in der Tat, daß Jan Brill mit seinem Blick über den Fliegertellerrand hinaus nicht übertreibt, sondern einen "commen sense" bei immer mehr staatlichen Organen ausgemacht hat, der unsere Freiheit bedroht (Bankgeheimnis), unser Recht auf Unversehrtheit und Leben einschränkt (Luftsicherheitsgesetz), schlicht unverhältnismäßig (Bush-ED-R) oder sachlich völlig ungeeignet ist (AKW-ED-R). Und meines Erachtens geradezu entlarvend beim hysterischen "Sicherheitshype": die Zuverlässigkeitsüberprüfungsattitüde des Reg.präsidiums Düsseldorf, die ja illegal im vorauseilenden Gehorsam jeden fliegenden Bürger unter Generalverdacht stellen wollte. Wenn ich die staatlichen Mittel nicht mehr überprüfe auf ihre Geeignetheit, ein Ziel zu erreichen, dann heißt das in diesem Fall zu Ende gedacht, daß staatliche Organe sich auch der Illusion hingeben, sie könnten ernsthaft 100prozentige Sicherheit produzieren. Dieser Glaube ist aber albern. Diese Art von "Sicherheit" kann ich nur produzieren, wenn ich alle Bürger ins Gefängnis stecke. Wenn ich aber ohne Sicherheitszuwachs - oder nur marginalem im Vergleich zum Status quo, alle umfassend ausspioniere, dann sind die gesellschaftlichen Kosten diesen Vorgehensweise in keiner Relation zum Ertrag. Augenmaß und Vernunft ist gerade in den Zeiten gefordert, in denen der Mainstream der staatlichen Organe die Verhältnismäßigkeit seines Tuns allzu oft aus den Augen verliert und zu Alibihandlungen neigt. Alle genannten legislativen wie exekutiven Handlungen haben dabei eines gemeinsam: Sie gehen von einem unmündigen, gängelbaren, auszuschnüffelnden Bürgerbild aus, einem Bürger, dem man populistisch Sand in die Augen streut wie bei den AKWs oder einem Bürger, dem jedwede bürokratische Zumutung aufgelastet wird wie durch den LBA-Mann Kirklies, der sich dann autorisiert sieht Überwachungsstaat-ähnliche Verfahren einzuführen. Nach der Haltung: Die Menschen sind für den Staat da. Aber warum ist das alles möglich? Weil die Ziele von diesen Leuten aus den Augen verloren werden und weil gleichzeitig die notwendige Kontrolle offenbar nicht funktioniert. Denn eigentlich hätte der Gesetzgeber die Freiheit in Abwägung mit anderen Rechtsgütern zu sichern. Das tut er aber heute nur unzureichend, sondern schafft eher ein Klima (siehe commen sense), in dem die Exekutive angestiftet wird, immer öfter über das Ziel hinauszuschießen. Manchmal bremst dann Karlsruhe. Manchmal auch nicht, wenn Regelungen unterhalb der verfassungsrechtlichen Ebene "nur" unser Leben beschweren oder weitere Bürokratiemonstren produzieren und so de facto auch unsere Freiheit einschränken. Und weil dies so ist, ist in unserer Demokratie zur Zeit die Wachsamkeit der vierten Gewalt von besonderer Wichtigkeit. Da hat Jan Brill völlig Recht. Bei den luftfahrtspezifischen Fragen sollten dies normalerweise alle Fachmedien tun. Daß dies laut und wahrnehmbar nur PuF tut, ist einer der Gründe, warum ich PuF abonniert habe. Die Presse übt ein ganz wesentliches Kontrollrecht aus, auch im Fall des Eurofightervorgangs bei Laage. Durch PuF wurde er öffentlich, die Reaktion der PR-Mannen in der Bundeswehr ist sicherlich nicht professionell und unnötig. Nun kann man denken: "I smell rats", also weitermachen, Strafanzeige stellen. Ich bezweifle, daß über das Öffentlichmachen hinaus damit weitere Wirkung erzielt werden kann; aber entscheidend war für mich die vorhergehende Information der (Fach)öffentlichkeit und Sensibilisierung. Und für mich ist die Fehlhandlung eines einzelnen auch anders zu bewerten als eine fehlerhaftes System. Und gerade deshalb sollten wir Herrn Brill auch die journalistische Freiheit lassen, auf gesellschaftlich-politische Zusammenhänge aufmerksam zu machen, die er sieht. Denn denken wir daran: "Der Staat ist für die Menschen da und nicht die Menschen für den Staat". Auch in der Luftfahrt! Thomas Hummels |
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| Hallo
Fliegerfreund Brill, Hallo mein freiheitsliebender Flieger-Demokrat! Herzliche Gratulation zu dem wirklich einzigartig getroffenen Bericht. Mir fehlen weitere Worte, mit denen ich Ihnen das sagen möchte, was in meinem Herzen und in meinem Kopf abgeht. Aber vielleicht kann ich das ja mit einem Vergleich ausdrücken. Früher, vor 70 Jahren, mussten sich die Gerichte unter Androhung von Gewalt der Staatsgewalt unterordnen, um gegen das Volk vorgehen zu können. Das waren die Nazis! In jüngster Zeit dreht sich das Blatt. Heute muß das Volk die Gerichte in Anspruch nehmen, um gegen die Staatsmacht vorzugehen. Jetzt sind es also die Politiker, die Staatsbeamten, oder die Amtsstuben-Vorsteher oder -Vorsitzer oder -Vorhocker, die nichts anderes im Sinne haben, als die "Untertanen", denen zu dienen sie eigentlich im Amt sind, auf die niedrigste Art und Weise zu diskriminieren oder gar zu kriminalisieren. Absolut dumme Menschen in hohen Ämtern. Früher haben uns die Nazis kaputt gemacht, heute sind es die Behörden, die Beamten in höheren Ämtern und die Politiker, die alles nur Erdenkliche erfinden, um sich selbst vor dem Volk zu schützen. Mit immer wieder neu zu erfindenden Gebühren, bestehende werden in allen Bereichen erhöht, hält sich der Moloch Staat am leben. Die wirklichen Aufgaben des Staatsgebildes können schon seit einiger Zeit nicht mehr wahrgenommen werden. Im Haushalt wird das Geld verschoben und umgebucht umgeleitet. Schuldige gibt es natürlich nicht. Wichtig, die Gehälter und Pensionen fließen. Dazu kommt, daß unsere, so vollkommene, Demokratie natürlich dem Volk nicht erlaubt, sich selbst wirksam zu äußern. Wir sind zu dumm dazu. Lieber Herr Brill, besorgen Sie mir ein Jahresabonnement für Pilot und Flugzeug. Meine Adresse haben Sie ja. Schreiben Sie bitte weiter so klar und verständlich, wie bisher. In diesem Sinne, und in der Hoffnung, daß das Schreiben und das sich äußern einen Wert hat, grüßt Sie ganz herzlich 123 |
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| Herr
Hummels, ich kann Ihnen nur uneingeschränkt zustimmen! Was sich der Staat gegen seine Bürger zu erlauben versucht, ist wirklich ohne Beispiel für die Bundesrepublik und erinnert mich fatal an die finstersten Zeiten deutscher Geschichte. Manchmal glaube ich, dass die Staatsorgane versuchen die Überwachungsstaatmentalität der ehemaligen DDR hier in perfektionierter Form einzuführen. Die AOPA-Deutschland will nun Verfassungsbeschwerde gegen das Luftsicherheitsgesetz einlegen. Man kann sie in dieser Absicht nur ausdrücklich bestärken. Möglichst viele Flieger sollten sich in einem Verband organisieren (AOPA, DAeC). Auch wenn die Verbände in der Vergangenheit immer wieder und oft auch zu recht in die Kritik geraten sind. Letztendlich kann man den Staat aber nur in seine Schranken weisen, indem man seine Kräfte bündelt. Der PuF empfehle ich in dem Stil der jüngeren Vergangenheit weiterzumachen und durchaus auch gesellschaftspolitische Themen anzufassen. Insbesondere dann, wenn dort Tendenzen zuerkennen sind, die sich auf die Betätigungsmöglichkeiten der GA auswirken können. |
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| Hallo
Profaxel, Hummels, Jan Brill, @all, ja, Recht habt Ihr! Der Bürger wird gegängelt und läßt sich auch fast schon devot gängeln! UND??? Die ca. 40.000 Piloten in DE haben etwa die gleiche Lobby wie ein Verein schwuler Modelleisenbahnfans: nämlich GAR KEINE!!! Es nützt nichts, daß wir uns hier im Forum und an der Schulter des Herrn Jan Brill ausweinen. Es muß MASSIV etwas geändert werden! Also wo ist der Schulterschluß? Die Frage geht an die Vorstände von AOPA, DAeC, VC (guten Morgen, Herr Fongern, wußten Sie, daß wir ein Luftsicherheitsgesetz haben?), PuF, Aerokurier, Flugrevue....... Dieser Zusammenschluß sollte in jedem Thema stattfinden, beim Luftsicherheitsgesetz, Medical, EDR's....... Also Herr Brill: es gibt viel zu tun, schließen wir uns zusammen! Viele Grüße Werner |
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| Meine
Rede seit langem. Aber wer hat wirklich Zeit, da was zu tun. Solange jeder
Kleingartenverein mehr Druck auf die "Oberen" ausübt, solange
werden wir uns nicht durchsetzen... |
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| Ja
also wann fangen wir endlich an etwas zu tun? Organisieren wir uns. Gruß Achim |
Nachtrag, Mai ´07: Mehr dazu ...
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